2) Reservierungen und Zahlungsmodalitäten
Um zu buchen, senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Buchungsformular
zusammen mit der Bestätigung einer Anzahlung von 25% des zu erwartenden
Endpreises. Nach Erhalt derselben werden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung
und eine Rechnung über den zu erwartenden Endpreis senden. Die Differenz
zwischen der von Ihnen bereits geleisteten Anzahlung und dem Rechnungsbetrag
ist bis spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt fällig. Etwaige
zusätzliche Kosten (z.B. nach Verlängerung der Mietdauer) sind
nach ihrer Fälligkeit zu begleichen, spätestens bei der Rückgabe
des Fahrzeuges.
3) Kaution
Zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeuges wird für jedes Fahrzeug,
einschließlich Ausrüstung und Ausstattung eine Kaution in Höhe
von 1500 € erhoben, die bei unbeschädigter, pünktlicher
Rückgabe, d.h. zur vertraglich vereinbarten Zeit, in voller Höhe
(ohne Zinsen) rückerstattet wird.
4) Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
Stornierungen müssen schriftlich bei uns eingehen. Folgende Gebühren
werden von uns erhoben:
Stornierung weniger als 8 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt –
50% der Anzahlung,
Stornierung weniger als 6 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt –
100% der Anzahlung,
Stornierung weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt –
50% des gesamten Rechnungsbetrages,
Stornierung weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Reiseantritt –
100% des gesamten Rechnungsbetrages.
Wenn Sie mehr als 8 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantrittsdatum stornieren,
werden wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen (ohne Zinsen) rückerstatten
und nur, uns bis dahin entstandene Kosten berechnen.
5) Reiseversicherung
Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, sich selbst adäquat zu versichern.
Zumindest eine persönliche Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung,
sowie eine Versicherung, die die Evakuierung und Rückführung
ins Heimatland sichert, müssen Sie abschließen. Eine Kopie
der Versicherung ist vor Reiseantritt bei uns zu hinterlegen.
6) Besondere Bedingungen für “Selbst-Fahr-Safaris“
a) Wenn Sie selbst fahren möchten, d.h. nicht in Begleitung einer
unserer Fahrer reisen, ist es empfehlenswert, dass Sie Ostafrika (Kenia,
Uganda, Tansania) schon zuvor bereist haben und Sie mit den örtlichen
Sitten, Gebräuchen und Bedingungen vertraut sind.
b) Wenn Sie selbst fahren möchten, sind Sie verpflichtet, vor Reiseantritt
an unserem “Einführungskurs” teilzunehmen. Dieser soll
Sie mit den speziellen Bedingungen in Kenia, dem Fahrzeug und Ausrüstungsgegenständen,
den Verkehrsbedingungen und Straßenzuständen in Afrika vertraut
machen.
c) Nach dem „Einführungskurs“ oder auch zu einem späteren
Zeitpunkt, behalten wir uns vor, einzuschätzen, ob wir es im Interesse
Ihrer Sicherheit für nötig halten, daß Sie einen unserer
Fahrer buchen.
7) Unsere Leistungen, Haftung und Haftungsbeschränkung
a) Im Mietpreis enthalten ist eine Kfz-Haftpflicht- sowie eine Vollkaskoversicherung
mit einem Selbstbehalt von 1500 €. Solange Sie den hiermit vereinbarten
Vertragsbestimmungen, und den Regeln unserer Vericherung und der kenianischen
Gesetzgebung Folge leisten, sind Sie im Schadensfall nur bis zu diesem
Betrag haftbar. Sollten Sie dessen zuwiderhandeln und unsere Versicherung
deshalb nicht in Kraft treten, sind Sie gesamtschuldnerisch haftbar.
b) Unsere Fahrzeuge werden regelmäßig von fachkundigem Personal
gewartet. Sollten Sie dennoch eine Panne haben, erwarten wir von Ihnen,
dass Sie sich in dieser Situation selbst helfen, die Panne selbst beheben
oder sich vor Ort Rat und Hilfe holen. Reparaturen von mehr als 10.000/=
(Kenianischen Schillings) müssen von unserem Büro genehmigt
werden. Sollte das alles nicht zum Erfolg führen, werden wir Ihnen
Hilfe oder einen Austauschwagen senden.
c) “Selbst-Fahr-Safaris“ sind mit besonderen Risiken verbunden.
Deshalb handeln Sie grundsätzlich auf eigene Gefahr und können
uns nicht für Schäden, Verluste, Unfälle o.ä. haftbar
machen, unabhängig davon, ob unser Tun oder Nichttun dazu geführt
oder mit dazu beigetragen hat.
d) Da Sie eine eigene Unfallversicherung haben, verpflichten Sie sich,
keine Ansprüche an uns zu stellen, weder durch Sie, Ihre Repräsentanten
oder Angehörigen im Zusammenhang mit jeglichem Unfall, Schaden, Verletzung
oder Tod, den Sie erleiden, verursacht durch Tun oder Nichttun von uns
oder sonst wie.
e) Wir sind nicht haftbar für Leistungen von Fremdfirmen, wie z.B.
Campingplätze, Werkstätten, Fremdenführer oder andere Leistungsträger,
die von Ihnen während der Reise in Anspruch genommen werden, unabhängig
davon, ob diese von uns vermittelt oder empfohlen wurden.
f) Wir sind nicht haftbar für Fehler, Pannen, Unfälle oder Diebstähle
unserer Fahrzeuge, noch jeglicher Schäden, die daraus resultieren,
oder Kosten, die Ihnen daraus entstehen (z.B. Übernachtungen, Verspätungen
oder Kosten für Alternativtransport).
g) Ungewöhnliche oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krieg, Naturereignisse,
Terroristenanschläge, Unruhen, Diebstahl o.ä.) berechtigen uns,
den Vertrag aufzuheben. Sollte Ihre Reise durch besagte Ereignisse erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt werden, können wir nicht
haftbar gemacht werden.
h) Bei Vertragsverletzungen Ihrerseits behalten wir uns das Recht vor,
den Vertrag jederzeit zu kündigen.
8) Ihre Verantwortung
a) Fahrberechtigt sind nur der / die im Vertrag vereinbarten Fahrer. Fahrberechtigte
Personen müssen mindestens 25 und dürfen nicht älter als
70 Jahre sein, mindestens schon 5 Jahre im Besitz eines gültigen
Führerscheins und innerhalb der vergangenen 5 Jahre nicht wegen Verkehrsdelikten
straffällig geworden sein. Der Führerschein des Herkunftslandes
oder ein Internationaler Führerschein, sowie der gültige Reisepass
sind vor Reiseantritt vorzuweisen und je eine Kopie bei uns zu hinterlegen.
b) Sie verpflichten sich, uns das vollgetankte Fahrzeug, sowie alle Fahrzeugpapiere,
Reifen, Werkzeuge, Zubehör, Ausrüstungsgegenstände und
Campingausstattung (lt. Checkliste) zur vertraglich vereinbarten Zeit
in demselben Zustand wie bei Übernahme zurückzubringen. Für
Verluste oder Schäden haften Sie zum Zeitwert.
c) Sie verpflichten sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln,
alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen
Regeln zu beachten und einzuhalten. Darüber hinaus verpflichten Sie
sich:
i) jeden Morgen vor Fahrtantritt zu überprüfen, dass sich das
Fahrzeug in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet, insbesondere
den Motoröl- und Wasserstand, sowie den Reifendruck des Fahrzeuges
zu kontrollieren,
ii) das Fahrzeug nicht mit einer Reifenpanne weiterzufahren,
iii) sobald Sie das Fahrzeug nicht nutzen, es nicht nur ordnungsgemäß
abzuschließen, sondern darüber hinaus auch sämtliche Alarmanlagen
zu aktivieren und das Fahrzeug nur in sicheren Anlagen, unter der Aufsicht
eines Wachmanns / Askaris zu belassen.
d) Es ist untersagt, das Fahrzeug für die folgenden Aktivitäten
zu verwenden:
i) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten,
ii) zur Beförderung von Passagieren oder Gütern, gegen Bezahlung
oder nicht, außer den im Vertrag vereinbarten,
iii) zum Abschleppen eines anderen Fahrzeuges oder Ziehen eines Anhängers,
iv) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
v) zur Weitervermietung,
vi) für Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
vii) für jegliche Fahrten nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang,
es sei denn, es liegt eine Not- oder Gefahrensituation vor,
viii) für jegliche Fahrt abweichend von der vereinbarten Route, außer
nach Abstimmung mit uns.
e) Sollten Sie, im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges, anfallende
Gebühren, wie Abgaben, Bußgelder, Straf- und Parkgebühren,
nicht bezahlt haben, sodass wir in Anspruch genommen werden, sind Sie
zur Zahlung derselben an uns verpflichtet, einschließlich Anwalts-
und Gerichtskosten, um ausstehende Zahlungen von Ihnen zu bekommen.
f) Wenn Sie nach einem Unfall oder Diebstahl ihre Safari fortsetzen möchten,
sind Sie verpflichtet einen unserer Fahrer zu buchen, wenn wir das im
Interesse ihrer Sicherheit für nötig halten. Eine Weigerung
ihrerseits wird als Vertragsbruch angesehen.
g) Im Falle eines Unfalls verpflichten Sie sich, in unserem und im Interesse
unserer Versicherung zu handeln, indem Sie:
i) sich alle Namen und Anschriften von allen beteiligten Parteien und
etwaiger Zeugen geben lassen, sowie amtliche Kennzeichen und Daten aller
beteiligten Fahrzeuge notieren,
ii) kein Schuldanerkenntnis (weder mündlich noch schriftlich) abgeben,
iii) das Fahrzeug zu keiner Zeit unbeaufsichtigt zurücklassen, sondern
dafür sorgen, daselbe in Sicherheit schleppen zu lassen,
iv) uns sofort und selbst bei geringfügigen Schäden benachrichtigen,
v) sofort die Polizei benachrichtigen, und uns den originalen Polizeibericht
aushändigen und
vi) uns einen ausführlichen, schriftlichen Bericht, einschließlich
Vorlage einer Unfallskizze erstatten.
9) Schlichtung & Schiedsgericht
Jeglicher Disput, Streitigkeit oder Klage, die aus diesem Vertrag oder
im Zusammenhang mit selbigem entstehen, soll nachdem beide Parteien für
nicht weniger als 21 Tage miteinander verhandelt haben
a) nach den Regeln der DRC (Dispute Resolution Centre) Schlichtungsrichtlinien
geschlichtet werden. Beide Parteien haben nur das Recht, schiedsgerichtliche
oder gerichtliche Schritte einzuleiten, nachdem eine Schlichtung erfolglos
versucht worden ist.
b) zum Schiedsgericht in Übereinstimmung mit Kenia’s Arbitration
Act 1995 und den DRC’s Arbitration Regelungen überwiesen und
dort endgültig entschieden werden.
10) Salvatorische Klausel
Wenn zu einem Zeitpunkt ein oder mehrere Teile dieses Vertrages illegal,
ungültig oder undurchsetzbar werden, soll das keinen Einfluss auf
die Legalität, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des verbleibenden
Vertrages haben.